Die neue Grundsteuerklärung wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das alte Bemessungsverfahren für Verfassungswidrig erklärt hat. Ursache hierfür sind die aktuellen Bewertungsunterschiede aufgrund veralteter Wertkennzahlen, die zu ungerechten Abgabehöhen führen. Die Einführung der neuen Grundsteuer soll zu keiner Erhöhung des Steueraufkommens beitragen. Die individuelle Beitragshöhe der Grundstückseigentümer wird sich in vielen Fällen jedoch trotzdem ändern.
Bisher wurde die Grundsteuer über folgendes Verfahren ermittelt:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerwert: Durch das Finanzamt ermittelt durch die Feststellungserklärung
Steuermesszahl: Ein gesetzlich festgelegter Wert
Hebesatz: Ein Faktor der von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt werden kann
Das für die neue Grundsteuer verwendete Modell ist von den jeweiligen Ländern abhängig. Wichtige Einflussfaktoren sind die Lage, die Fläche des Grundstücks, der lokale Bodenrichtwert, die Art und das Alter der zugehörigen Gebäude, sowie die Wohnfläche. Abhängig von der Wertänderung im Vergleich zum bisherigen Bemessungszeitpunkt ist mit einer Erhöhung oder Senkung des Steuerbetrags zu rechnen. Eine genaue Prognose für Ihre Abgabenhöhe kann jedoch nur durch eine individuelle Beratung und mit Zugang zu einer geeigneten Berechnungsplattform erzielt werden.