Knapp einen Monat vor Ende der Frist berichtet das Bundesfinanzministerium, dass bisher nicht mal jede fünfte Erklärung eingegangen sei. Der bereits verschobene Stichtag für die Abgabe der Feststellungserklärung ist nun am 31. Januar 2023 abgelaufen. Lediglich Grundstückseigentümer aus Bayern wurde ein Aufschub um drei Monate gewährt. Aufgrund des Sonn- und Feiertags ist die Abgabe hier bis zum 2. Mai erforderlich. Welche Konsequenzen drohen, wenn die Frist versäumt wurde und was sollte von Betroffenen beachtet werden?
Wenn die Abgabe nicht rechtzeitig erfolgt ist, wird das Finanzamt im Regelfall einen Säumniszuschlag auferlegen. Dieser beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und kann so schnell mehrere hundert Euro erreichen. Nun sollten Eigentümer rasch reagieren, bevor es zu einem Bußgeldverfahren kommt. In diesem Fall kann es mit Kosten von bis zu 25.000 Euro richtig teuer werden.
Wird auf die Aufforderungen zur nachträglichen Einreichung nicht reagiert, wird das zuständige Finanzamt eigenständig eine Schätzung vornehmen. Erfahrungsgemäß erfolgt dessen Auslegung nicht zugunsten des Steuerpflichtigen, wodurch mit erhöhten Abgaben zu rechnen ist.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie bereits vor Ablauf der Frist eine Verlängerung aus dringlichen Gründen geltend machen konnten. Aber auch in diesem Fall ist die Einhaltung des neuen Stichtags dringend zu empfehlen.