Während der Bund der Steuerzahler zusammen mit Haus & Grund Deutschland prüft eine Klage gegen das Steuermodell des Bundes einzureichen, stellen sich viele andere Betroffene die Frage, ob es empfehlenswert ist, bereits jetzt einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben. Diese Frage lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Einige Bundesländer haben sich für abweichende Besteuerungsverfahren entscheiden. So rät der Bund der Steuerzahler von der pauschalen Einspruchserhebung in Niedersachsen und Bremen ab, da das dortige Modell eine deutlich höhere Transparenz aufweist. Andere Experten schätzen die Kippung des reformierten Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht als deutlich aussichtsloser ein.
Einsprüche, die mit der Verfassungswidrigkeit begründet sind, werden vom Finanzamt zurückgewiesen, sofern diese vom Verfassungsgericht nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Dadurch müssen Betroffene innerhalb der geltenden Rechtsbehelfsfrist Klage vor dem Finanzgericht erheben, was mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden ist. Wollen Sie sich mit dem Einspruch die Rechtsposition für eine mögliche neue Rechtsentwicklung offenhalten, sollten Sie sich zu den möglichen Risiken und Kosten dringend im Vorfeld mit einem Experten abstimmen.
Anders verhält sich der Sachverhalt, wenn Ihre Angaben aus der Feststellungserklärung nicht dem erhaltenen Grundsteuerbescheid entsprechen. Auch wenn die Wertermittlung fehlerhaft berechnet wurde, sollten Sie dringend einen Einspruch im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist einlegen.