Fristverläng­erung auf den 31.01.2023

admin

Gute Nachrichten für alle Eigentümer, die Ihre Feststellungserklärung bisher nicht erfolgreich einreichen konnten. Auch wenn die Erhebung der neuen Grundsteuer erst ab 2025 erfolgen wird, sollte die Frist zur Abgabe der Feststellungerklärung bereits Ende Oktober 2022 ablaufen. Da bis Anfang Oktober ein geringer Anteil der verpflichteten Grundstückseigentümer nachgekommen ist und viele Experten eine Verlängerung der Frist gefordert haben, wurde entsprechend reagiert.

Die zuständigen Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Einreichung der Grundsteuerklärung nun bis zum 31. Januar 2023 erfolgen kann. Wir empfehlen die Verlängerung für eine ausführliche Beratung zu nutzen, um Fehler bei der Antragsstellung vorzubeugen.

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