Abgabe ab dem 01. Juli möglich
Trotz der Übergangszeit bis Ende 2024 sind Grundstückswerte bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Feststellungserklärung ab dem 1. Juli 2022, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für Grundstückseigentümer Handlungsbedarf. Was zu tun ist und welche Unterlagen Sie bereit halten sollten, schildern wir Ihnen nachfolgend.
Bei der Feststellungserklärung geht es um die Feststellung des Grundsteuerwertes. Die neue Grundsteuer wird dann erstmals ab dem 01.01.2025 erhoben.
Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist zur Abgabe einer elektronischen Erklärung verpflichtet. Weil neben dem Bundesmodell diverse Bundesländer ihre eigenen sog. Ländermodelle entwickelt haben, kann die Erklärung diverser Grundstücke aufwendig und komplex werden.
Für die Berechnung der Grundsteuerwerte sind eine Vielzahl von Angaben notwendig, u. a.
- Einheitswert-Aktenzeichen
- Grundbuchangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Fläche des Grund und Bodens
- Grundstücksart (Betriebsgrundstück, EFH, ZFH, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum etc.)
- Mietvertrag
- Bodenrichtwert
- Alter des Gebäudes
Sie können diese Angaben ganz einfach mit dem Grundsteuerberater erfassen und die Berechnung Ihrer Grundsteuer erfolgt automatisch. Auch die benötigte Feststellungserklärung wird durch unserer Software erstellt und kann dann nach der Plausibilitätsprüfung direkt und digital wie gefordert eingereicht werden.
Zusammenfassend
Ab dem 1. Juli 2022 können Sie die Feststellungserklärun(en) für Ihr Grundstück oder Ihre Grundstücke digital mit dem Grundsteuerberater erstellen und einreichen. Bis zum 31. Oktober müssen Sie dies erledigt haben, sonst drohen Verspätungszuschläge.